Einleitung:

Infos zu Netzverordnungen 

Netzzugangsverordnungen (StromNZV / GasNZV)

Im Jahr 2012 erlangte das neue Energiewirtschaftsgesetz seine Gültigkeit.
Im Einklang mit dem ­neuen Gesetz wurden sowohl für das Stromnetz (StromNZV) als auch für das Gasnetz (GasNZV) neue ­Netzzugangsverodnungen erlassen. Diese Verordnungen regeln die Bedingungen, zu welchen ­Stromnetz- und Gasnetzbetreiber den Zugang zu Ihren Versorgungsnetzen gestatten müssen.


Netzzugangsverordnungen (StromNZV / GasNZV)

Des weiteren wurde in neuen Verordnungen die Methode zur Bestimmung
der Entgelte für den Zugang zu Stromnetzen sowie zu Gasnetzen festgelegt.
Im Bereich des Stromnetzes besitzt dabei die Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) Gültigkeit, im Bereich des Gasnetzes findet die Gasnetz-entgeltverordnung (GasNEV) Anwendung.

Unter Beachtung der genannten gültigen Rechtsgrundlagen werden die Verteilernetze der GGEW AG in den Bereichen Strom und Gas allen Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt.


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Netzbetreiberwechsel ab 01.01.2015 

Netzübergabe von der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
auf die GGEW AG


Zum 01.01.2015 übernimmt die GGEW AG folgende Netzgebiete:

· Stromnetz im Lautertal, inklusive aller Ortsteile *
· Stromnetz in Seeheim-Jugenheim, inklusive aller Ortsteile *
· Strom- und Gasnetz in Lorsch
· Strom- und Gasnetz in Heppenheim, inklusive aller Ortsteile außer
  Ober-Laudenbach

Ab Januar 2015 ist die GGEW AG Ihr neuer Ansprechpartner. Sie trägt ab diesem Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten des zuständigen Strom- und/bzw. Gasnetzbetreibers.
Alle bestehenden Energielieferverträge bleiben von diesem Netzbetreiberwechsel unberührt. Die Kunden der Energielieferanten müssen deshalb nichts unternehmen. Der Grund- und Ersatzversorger (vgl. §36 EnWG) bleibt für die o.g. Netzgebiete bis zur nächsten Überprüfung die ENTEGA GmbH & Co. KG.

* Für die Gasnetze im Lautertal und in Seeheim-Jugenheim
   ist die GGEW AG der Grundversorger.

Noch Fragen?

Bei Störungen oder Schadensmeldungen im Strom- und Gasnetz:
T 0800 80 30 300 (Entstörungsdienst)

Bei Fragen zum Netzbetreiberwechsel und Hausanschlüssen:
T 06251 1301-500
F 06251 1301-590
techn.sekretariat@ggew.de