Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Grundversorgung

Die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH ist für die Versorgung mit Elektrizität im Niederspannungsnetz Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG im Netzgebiet der Stadt Bautzen.

Stand 01.07.2019

Allgemeine Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung:

Für das Niederspannungsnetz der Stadt Bautzen ist die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH als Grundversorger nach § 36 EnWG auch Ersatzversorger.

Elektrische Energie zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Stromhändler bezogen wird. Diese Belieferung ist gemäß
§ 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt.

Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF)
Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF)

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung:

Preisblatt (PDF)