Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Gleichbehandlungsbericht:

Gleichbehandlungsbericht

Festlegung des Grundversorgers:

Der Netzbetreiber ist alle drei Jahre jeweils zum 01.07. dazu verpflichtet, den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für das Netz der allgemeinen Versorgung in dem Konzessionsgebiet der Stadt Gütersloh wurde folgender Grundversorger ermittelt:


Stadtwerke Gütersloh GmbH
Berliner Str. 260
33330 Gütersloh


Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.

Bedingungen Grundversorgung:

Bei Fragen zu den Preisen für die Grundversorgung von Haushaltskunden, wenden Sie sich bitte an das Kundenzentrum der Stadtwerke Gütersloh GmbH.

Allgemeine Bedingungen (GasGVV)

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung:

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV