Im Juli 2005 sind das Energiewirtschaftsgesetz und die Gasnetzugangs- bzw. Gasnetzentgeltverordnung in Kraft getreten. Die Gestaltung des Netzzugangs wird in der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ (Kooperationsvereinbarung – KoV) näher geregelt. Die daraus resultierenden Anforderungen werden derzeit umgesetzt.
Grundlage für den Netzanschluss ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der derzeit gültigen Fassung. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Stadtwerke Nettetal GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Nettetal GmbH zur NDAV auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Nettetal GmbH Anwendung findet.
Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Gasnetz ergeben sich aus dem aktuellen DVGW-Regelwerk, insbesondere der G2000, sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB Gas) und gelten nicht nur für den Netzanschluss i.S. eines Netzanschlusspunktes zur Entnahme von Gas durch einen Letztverbraucher, sondern auch für Ausspeisepunkte, Netzkopplungspunkte und ggf. Einspeisepunkte.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links finden Sie die Allgemeinen Bedingungen sowie verschiedene Formulare für den Netzanschluss an das (bzw. die Anschlussnutzung des) Gasversorgungsnetz(es)* der Stadtwerke Nettetal GmbH.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV
- Technische Anschlussbedingungen (TAB Gas)
- Zustimmungserklärung Netzanschlussvertrag ND
- Widerrufsbelehrung zum Netzanschlussvertrag ND
- Zustimmungserklärung Netzanschlussvertrag MD
- Netzanschlussvertrag MD - Anlage 3
- Netzanschlussvertrag MD / Anschlussnutzungsvertrag MD - AGB
(Anmerkung: * Die Allgemeinen Bedingungen für die nicht der Regulierung unterliegende Wasserversorgung finden sie hier.)