Grund- und Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind wir gemäß § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre (erstmals zum 1. Juli 2006) den sogenannten Grundversorger festzustellen und im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Energie (Strom und/oder Gas) beliefert.

Zum maßgeblichen Stichtag haben wir festgestellt, dass die Stadtwerke Nettetal GmbH Grundversorger im Netzgebiet Nettetals sowohl für die Strom- als auch für die Gasversorgung ist.

Per 1. Juli 2021 wurde erneut die Stadtwerke Nettetal GmbH als Grundversorger mit Wirkung für die nächsten drei Kalenderjahre ab dem 1. Januar 2022 erneut festgestellt.

Bedingungen und Preise Grund- und Ersatzversorgung:

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Danach werden Energieversorgungsunternehmen, die in ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Elektrizität bzw. mit Gas versorgen, als sogenannter “Grundversorger“ bezeichnet und haben Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung und Niederdruck bekannt zu geben und zu veröffentlichen, zu denen jeder Haushaltskunde, auf den die Voraussetzungen der §§ 36 ff. des EnWG zutreffen, versorgt wird. Gleichzeitig ist der Grundversorger gemäß §§ 38, 36 EnWG verpflichtet, in seinem Netzgebiet die sogenannte “Ersatzversorgung“ zu gewährleisten.

Da die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet vom Vertrieb der Stadtwerke Nettetal GmbH versorgt werden, ist die Stadtwerke Nettetal GmbH Grundversorger für die leistungsgebundene Energieversorgung im Netzgebiet Nettetal.

Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass bis auf weiteres die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)

bzw. die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 08.11.2006 gelten.  Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise Strom und Gas, die auch im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, stehen Ihnen auch in unserem Kundenzentrum, Leuther Straße 25, 41334 Nettetal zur Verfügung.  

 

 

Schlichtungsstelle Energie:

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Zuvor sollten Sie mit dem Verbraucherservice unseres Hauses Kontakt aufnehmen. Sollte hiernach keine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden werden, besteht die Möglichkeit, sich an folgende Adressen zu wenden:

 

Schlichtungsstelle Energie

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0

 

Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice

Postfach 80 01

53105 Bonn

Telefon 030 22480-500 oder 0180 101000 - bundesweites Infotelefon

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr

Telefax: 030 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de