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Netzanschluss


Allgemeine Bedingungen:

Der Netzbetreiber Stadtwerke Dreieich GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Dreieich GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen. Für alle Netzanschlussverhältnisse, die vor dem 13.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, machen die Stadtwerke Dreieich GmbH auf Grundlage des §29 Abs.1 NDAV i.V. m. § 115 Abs.1 Satz 2 EnWG von ihrem Recht Gebrauch, ab dem morgigen Tage auf diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungs-bedingungen umzustellen. Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Dreieich GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

 


Ergänzenden Bedingungen:

Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preise zu den ergänzenden Bedingungen zur NDAV