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Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges


Festlegung des Grundversorgers:

Die Stadtwerke Dreieich GmbH als Betreiber des Strom- und Gasnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Dreieich haben gemäß § 36 EnWG zum 01.07.2021 den Grundversorger für Strom und Gas festgestellt. Sowohl in der Stromversorgung, als auch in der Gasversorgung werden die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG von den Stadtwerken Dreieich GmbH versorgt. Somit übernimmt die Stadtwerke Dreieich GmbH im Netzgebiet der Stadt Dreieich bis zum 30.09.2024 die Aufgaben des Grundversorgers.