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Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang:

Die Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH ist ab dem 01.01.2018 grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Kernstadt Gammertingen.

Nähere Infos hierzu erhalten Sie nachfolgend.

Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29. August 2016
Preisblatt digitale Messtechnik

Netznutzungsvertrag:

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber geschlossen, dieser ist bei einer reinen Energielieferung nötig. Der Kunde zahlt das Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber.

Musternetznutzungsvertrag

Lieferantenrahmenvertrag:

Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen, dieser bildet die Grundlage für die Abwicklung der Stromlieferung an den Kunden mit und ohne Leistungsmessung.

Musternetznutzungsvertrag

Geltende Netzentgelte:

Die GEW GmbH hat beim Wirtschaftsministerium, Landesregulierungsbehörde die Netzentgelte nach dem Energiewirtschaftsgesetz und dessen Verordnungen beantragt. Folgende Netzentgelte wurden genehmigt.

Netznutzungsentgelte 2023
Netznutzungsentgelte 2022
Netznutzungsentgelte 2021
Netznutzungsentgelte 2020
Netznutzungsentgelte-2019
Netznutzungsentgelte-2018
Netznutzungsentgelte-2017
Netznutzungsentgelte-2016
Netznutzungsentgelte-2015
Netznutzungsentgelte-2014
Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Netzengpässe:

Es liegen derzeit keine Engpässe vor.

Hochlastzeitfenster:

Hochlastzeitfenster 2023
Hochlastzeitfenster 2022
Hochlastzeitfenster 2020
Hochlastzeitfenster 2019
Hochlastzeitfenster 2018
Hochlastzeitfenster 2017
Hochlastzeitfenster 2016
Hochlastzeitfenster 2015
Hochlastzeitfenster 2014