Die Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH ist ab dem 01.01.2018 grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Kernstadt Gammertingen.
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber geschlossen, dieser ist bei einer reinen Energielieferung nötig. Der Kunde zahlt das Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber.
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen, dieser bildet die Grundlage für die Abwicklung der Stromlieferung an den Kunden mit und ohne Leistungsmessung.
Die GEW GmbH hat beim Wirtschaftsministerium, Landesregulierungsbehörde die Netzentgelte nach dem Energiewirtschaftsgesetz und dessen Verordnungen beantragt. Folgende Netzentgelte wurden genehmigt.