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Netzzugang / Entgelte


Verträge:

Lieferantenrahmenvertrag (LRV) Strom Anlage 2 zum LRV Strom, Ansprechpartner Anlage 3 zum LRV Strom, AGB Netzzugang Lieferant Anlage 4 zum LRV Strom, Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Anlage 4a zum LRV Strom, Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Anlage 5 zum LVR Strom, Umsetzung der Ziffer 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse EDI - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch Zertifikate Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13 Abs. 2 Nr.5b und Abs. 5 UStG)
Preisblätter Netznutzungsvertrag:

Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom 2024 Netznutzungsentgelte Strom 2023 Netznutzungsentgelte Strom 2022 Netznutzungsentgelte Strom 2021 Netznutzungsentgelte Strom 2020

Die im Preisblatt angegebenen Entgelte wurden von der Regulierungsbehörde gemäß § 23a EnWG genehmigt. Für den Fall, dass gegen den Genehmigungsbescheid der Regulierungsbehörde Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wurden, sind zwischen den Parteien abschließend die rechts- und bestandskräftigen Entgelte maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der oben genannten genehmigten gegebenenfalls vorläufigen Entgelte. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für zurückliegende Zeiträume - gegebenenfalls auch nach Beendigung der Netznutzung - nachgezahlt oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- und Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Sofern Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid eingelegt wurden, wird Stadtwerke Dreieich GmbH auf seinen Internet-Seiten hierüber sowie über die Höhe der ursprünglich beantragten Entgelte informieren.

Sofern die Entgelte zugleich auch die Entgelte für die bzw. die Kosten der Nutzung des vorgelagerten Netzes abdecken, besteht ein Nach- bzw. Rückzahlungsanspruch auch in dem Fall, dass ein der Stadtwerke Dreieich GmbH vorgelagerter Netzbetreiber gegenüber der Stadtwerke Dreieich GmbH aus gleichem Grund aufgrund einer nachträglichen Anpassung seiner Entgelte gegenüber der Stadtwerke Dreieich GmbH eine Nachzahlung fordert bzw. einem Rückzahlungsanspruch der Stadtwerke Dreieich GmbH ausgesetzt ist

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Individuelle Entgelte:

Netz- und Energiestrukturdaten nach § 19 StromNEV

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