//..Netznutzer.

Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Laut § 36 Abs. 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als Betreiber verpflichtet, das Energie-versorgungsunternehmen zu benennen, welches die meisten Haushalte in unserem Stromnetz versorgt.

Am 01.07.2021 wurde festgestellt, dass die Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH über 90 % der Haushalte im Stromnetz von Gammertingen versorgt.

Bedingungen Grundversorgung:

Die GEW GmbH gibt bekannt, dass das Tarifblatt der Grundversorgung vom 01.01.2022 gültig ist.