EEG

Tatsächlich geleistete Zahlungen:

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Standorte und Leistungen:

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Endabrechnung aggregiert:

EEG-VNB-JR-2022-11YR000000035735-VGT-DV.pdf

Endabrechnung Vorjahr:

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an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge:

Abgabemenge 2022 141.565.716  kWh

Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45-49 mitgeteilten Daten:

 

Elektrizitätsunternehmen: 

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:  20001955

Gesetzliche Grundlagen:

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 49 EEG an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Datenübermittlung:

Bericht über die Ermittlung der Letztverbrauchermengen, welche die Aufnahme der so genannten EEG-Quotenstrommengen in den folgenden Übertragungsnetzbereichen auslösen:

- Amprion GmbH

- TenneT TSO GmbH

- TransnetBW GmbH

- 50Hertz Transmission GmbH

An die genannten vier Übertragungsnetzbetreiber wurden die aggregierten Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG Jahresabrechnung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen gemeldet.

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen haben keine Mengen gemeldet, die unter die Härtefallregelung des § 40 EEG fallen.

Die ermittelten Daten sind gemäß § 50 EEG von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden.

 

 

Netzbetreiber:

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001462

Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25.10.2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Amprion GmbH nach § 47 EEG zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 36 EEG für das Jahr 2013 sind nachfolgend dargestellt.  

Grundsystematik 
Die gemäß §§ 23-33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der nach § 18 Abs. 2 u. 3 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Netzbetreiber erstattet.  

Es werden die im aktuellen Abrechnungszeitraum gültigen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzentgelte zu Grunde gelegt. Gibt es in einem Abrechnungszeitraum eine genehmigte Preisänderung, so werden die neuen Entgelte anteilmäßig eingesetzt.  

Meldungen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen an die Amprion GmbH  

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer, bzw. durch einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt.

 

 

 

Anlage 1

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BDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlage am MS-Netz 2008-06:

bdew-Richtlinie-Eigenerzeugungsanlage-am-MS-Netz-2008-06.pdf

BDEW Ergänzung zur Richtlinie Eigenerzeugungsanlage am MS-Netz 2013-01:

bdew-msrl-ergaenzung4-2013-01.pdf.pdf

GSW Ergänzende Richtlinie für Erzeugungsanlagen am MS-Netz 2013-10:

GSW-Ergaenzende-Richtlinie-fuer-Erzeugungsanlagen-am-MS-Netz-2.pdf