Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Stromnetz der GSW gemäß § 19 Abs. 1 EnWG:

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) legt gemäß § 19 Abs. 1 EnWG technische Mindestanforderungen fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Stromnetze.

Die Technischen Mindestanforderungen der GSW gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die jeweils geltenden Regeln eingehalten werden. Hierbei sind insbesondere die nachfolgend genannten Regeln vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) mit den Erläuterungen der GSW zu beachten, wobei die jeweils gültige Fassung gilt.

Für das Errichten von Übergabestationen an das Mittelspannungsnetz der GSW gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE Anwenderregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR -Mittelspannung)“.

Die VDE-Anwendungsregeln können ausschließlich über den VDE-Verlag bezogen werden.

Die Ergänzenden Technischen Richtlinien konkretisieren die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik für vorhandene- und Neu-Anschlüsse an dem Netz der GSW.

Die geltenden Regeln führen oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich. Die GSW wird ihre sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben über den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten.

Ergänzende Technische Richtlinien
TAB NS BDEW 2023
GSW_Strom_Gas-Anmeldung_11-2010_04.pdf
GSW_Inbetriebsetzung-Strom_11-10_02.pdf

Allgemeine Netzanschlussbedingungen:

AGB_Strom_MSP_052013.pdf