Allgemeine Hinweise
Die Anmeldung erfolgt nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren (An-Fertigmeldung GGEW/ Netzportal), nur durch das Elektrofachunternehmen.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden.
Anschluss folgender Anlagen und elektrischer Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
- neue Anschlussnutzeranlagen;
- zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird;
- Trennung oder Zusammenlegung von Anschlussnutzeranlagen;
- vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe;
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet;
- stationäre elektrische Speicher, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet;
- Erzeugungsanlagen;
- Notstromaggregate;
- Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z. B. Wärmepumpen), ausgenommen ortsveränderliche Geräte;
- Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA;
- elektrische Verbrauchsmittel, die die Netzrückwirkungen nicht einhalten oder Grenzwerte überschreiten;
- Anschlussschränke im Freien.
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