Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag und Netznutzungsvertrag Strom mit Anlagen:

Lieferantenrahmenvertrag Strom
Anlage 1 Preisblatt
Anlage 2 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugang
des Lieferanten (Strom)
Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten
(Sperrung) durch den Netzbetreiber
Anlage 4.1 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage 5 Zuordnungsvereinbarung GGEW AG
Anlage 5.1 Zuordnungsermächtigung

 
Die maßgebliche Wetterstation für das Netzgebiet der GGEW ist die "Wetterstation 9646 in Bensheim" von der Meteomedia GmbH, Bessemerstraße 80 in 44793 Bochum

Preisblätter Netznutzungsvertrag:

Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.24
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.23
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.22
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.21
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.20
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.19

Hochlastzeitfenster:

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19, Abs. 2, Satz 1, StromNEV

Weichen die Höchstlastbeiträge von Letztverbrauchern vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen ihrer jeweiligen Netz- oder Umspannebene ab, können individuelle Netzentgelte vereinbart werden. Zur Inanspruchnahme individueller Netzentgelte müssen weitere Bedingungen erfüllt sein.

Für das Netzgebiet der GGEW AG wurden entsprechend dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV die folgenden Hochlastzeitfenster ermittelt:

Hochlastzeitfenster