Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Feststellung des Grundversorgers:

Die GGEW AG hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung zum 01. Juli 2015 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre, d. h. vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024, festgestellt.

Die GGEW AG ist Grundversorger im Gasversorgungsnetz für das Gebiet der Städte und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Lautertal, Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg. Ab 1. August 2023 ist die GGEW AG auch Grundversorger in Lampertheim und Bürstadt.

Die ENTEGA Plus GmbH ist Grundversorger im Gasversorgungsnetz für das Gebiet der Städte Lorsch und Heppenheim.

Alle Haushaltskunden und Kunden mit einem Verbrauch unter 10.000 kWh pro Jahr haben einen Anspruch auf Versorgung zu den Bedingungen der Grundversorgung.

Bedingungen Grundversorgung:

Bedingungen Grundversorgung

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung:

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
Änderungen der Ergänzenden Bedingungen 01.08.2011

Preise für Grundversorgung:

Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.01.2022)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.10.2022)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.10.2022, 7% MwSt.)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.11.2022)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.11.2022, 7% MwSt.)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.01.2023, 7% MwSt.)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.04.2023)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.07.2023, 7% MwSt.)
Preise für die Grundversorgung GAS (ab 01.01.2024, 7% MwSt.)

Bedingungen Ersatzversorgung:

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz fällt ein Letztverbraucher, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG. Für das Netzgebiet der GGEW AG ist dies die GGEW AG für die Städte und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg, sowie die ENTEGA Energie GmbH & Co. KG für die Städte Lautertal, Lorsch und Heppenheim.

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Gasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der GGEW AG ist dies die GGEW AG) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung der GGEW AG.

Solange Kunden keinen neuen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern sie sich nicht für einen anderen Gaslieferungsvertrag entschieden haben.

Preise für Ersatzversorgung:

Preise für die Ersatzversorgung GAS (ab 01.10.2022)
Preise für die Ersatzversorgung GAS (ab 01.03.2023)

Maßgebliche Wetterstation:

Die maßgebliche Wetterstation für das Netzgebiet der GGEW ist die "Wetterstation 9646 in Bensheim" von der Meteomedia GmbH, Bessemerstraße 80 in 44793 Bochum