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Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag:

Der nachfolgende Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er bildet die Grundlage zur Abwicklung von Stromlieferungen durch die Lieferanten an Kunden mit und ohne Leistungsmessung. 

Lieferrantenrahmenvertrag

Bedingungen Netzzugang:

StromNZV

Netznutzungsvertrag:

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber geschlossen. Er ist bei einer reinen Energielieferung erforderlich. Der Kunde zahlt das Netznutzungsentgelt direkt an den Netzbetreiber.

Netznutungsvertrag

Vertriebs-Service-Portal:

Das Portal für Lieferanten zum direkten Zugriff auf die Daten seiner Kunden, die er in unserem Netz beliefert.
Bei interesse wenden Sie sich bitte an
Andreas Trautner
Stadtwerke Zeil a. Main
09524/949-58
a.trautner@stadtwerke-zeil.de

Netzentgelte:

Preisblatt Netzentgeltezum 01.01.2024 Preisblatt Netzentgelte 01.01.2023 Preisblatt Netzentgelte 01.01.2022 Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Konzessionsabgabe:

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.

Strom:

Lieferung an Tarifkunden in Gemeinden

bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh,

bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh,

im Schwachlasttarif 0,61 ct/kWh.

Lieferung an Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh.

Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz bis 30.000 kWh/a gelten gem. §2 Abs. 7 KAV als Tariflieferungen, wenn nicht 30 kW in zwei Abrechnungsmonaten überschritten werden.

Hochlastzeitfenster:

Hochlastzeitfenster 2024 Hochlastzeitfenster 2023