Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen sowie die folgenden technischen Richtlinien der Verbände (BDEW, VBEW).
Folgende Voraussetzungen für den Netzanschluss sind erforderlich und werden in der Niederspannungsverordnung (NAV) geregelt:
Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit den Stadtwerken Zeil a. Main ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung. Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die in der Niederspannung bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zum 31.12.2006.