Stadtwerke Zeil Grundversorger
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2021), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Im Gemarkungsgebiet Zeil a. Main und dem Stadtteil Schmachtenberg werden als Grundversorger die
Stadtwerke Zeil am Main, Bamberger Straße 20, 97475 Zeil am Main
für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 festgestellt. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Versorgungsunterbrechungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Grundversorger von der Leistungspflicht befreit.