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Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Stadtwerke Zeil Grundversorger

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2021), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.

Im Gemarkungsgebiet Zeil a. Main und dem Stadtteil Schmachtenberg werden als Grundversorger die

Stadtwerke Zeil am Main, Bamberger Straße 20, 97475 Zeil am Main

für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 festgestellt. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.

Preise für Grundversorgung (SLP):

Preise Grundversorgung ab 01.01.2023

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung:

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Stromkennzeichnung:

Stromkennzeichnung nach §42 EnWG

Preise für Grund- und Ersatzversorgung (RLM):

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung RLM ab 01.10.2021

Stromlieferungsvertrag Grundversorgung:

Stromlieferungsvertrag Grundversorgung

Versorgungsunterbrechungen, Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle

Versorgungsunterbrechungen

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Grundversorger von der Leistungspflicht befreit.