Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum Stichtag 01. Juli 2021 die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH für die Konzessionsgebiete Stadt Schüttorf, Quendorf, Samern, Ohne und Emsbüren als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas verpflichtet.
Nach § 38 Abs. 1 EnWG ist die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH zuständig.
Bedingungen Grundversorgung:
Die allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden sie hier.