Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum Stichtag 01. Juli 2021 die Stadtwerke Schüttorf  Emsbüren GmbH für die Konzessionsgebiete Stadt Schüttorf, Quendorf, Samern, Ohne und Emsbüren als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas verpflichtet.

Nach § 38 Abs. 1 EnWG ist die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH zuständig.

Bedingungen Grundversorgung:

Die allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden sie hier.