Elektromobilität

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge:

Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 19 Abs. (2) sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem zuständigen Netzbetreiber (Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH) anzuzeigen.

Ist die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage größer als 12 Kilovoltampere, muss der Netzbetreiber zustimmen.

Durch die Anmeldung der Ladeeinrichtung können diese Angaben bei der Planung des Niederspannungsnetzes berücksichtigt werden. Weiterhin sollen dadurch eventuelle Netzrückwirkungen, welche das Niederspannungsnetz beeinflussen, vermieden werden.

Zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge senden Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt zu:

Anmeldung zum Netzanschluss - Strom

Datenblatt Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge

Technische Datenblätter der installierten Ladeeinrichtung

Nach jeder erfolgten Inbetriebnahme von Ladeeinrichtungen reichen Sie bitte das unten aufgeführte Datenblatt vollständig ausgefüllt ein.

Datenblatt Fertigmeldung Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge (PDF)