Lieferantenrahmenvertrag und Netznutzungsvertrag Strom mit Anlagen: | ||
Lieferantenrahmenvertrag Strom | ||
Anlage 1 Preisblatt | ||
Anlage 2 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber | ||
Anlage 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugangdes Lieferanten (Strom) | ||
Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten(Sperrung) durch den Netzbetreiber | ||
Anlage 4.1 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) | ||
Anlage 5 Zuordnungsvereinbarung GGEW AG | ||
Anlage 5.1 Zuordnungsermächtigung | ||
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Preisblätter Netznutzungsvertrag: | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.24 | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.23 | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.22 | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.21 | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.20 | ||
Preisblatt Netznutzungsvertrag gültig ab 01.01.19 | ||
Hochlastzeitfenster: | ||
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19, Abs. 2, Satz 1, StromNEV Weichen die Höchstlastbeiträge von Letztverbrauchern vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen ihrer jeweiligen Netz- oder Umspannebene ab, können individuelle Netzentgelte vereinbart werden. Zur Inanspruchnahme individueller Netzentgelte müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Für das Netzgebiet der GGEW AG wurden entsprechend dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV die folgenden Hochlastzeitfenster ermittelt: |
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Hochlastzeitfenster |