Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) definiert, dass derjenige, der Kraftstoffe in den Verkehr bringt, gesetzlich verpflichtet ist, die Treibhausgase die bei dessen Nutzung entstehen, um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Dies bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Energien („RED II“). Auf dessen Grundlage hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, dass die Quote zur Erfüllung der Treibhausgasminderung von derzeit 6 Prozent schrittweise auf 25 Prozent (im Jahr 2030) anhebt.
Um der Erfüllung der Pflicht nachzukommen, stehen den Verpflichteten verschiedene Optionen zur Verfügung, wovon die THG-Quote eine ist. Können Unternehmen ihre THG-Quote nicht erfüllen, müssen sie Strafzahlungen leisten. Um dies zu verhindern, können sie von anderen Unternehmen eingespartes CO2 „kaufen“ und somit ihre eigenen Quotenvorgaben erfüllen.
Zum Jahre 2022 wurde das Gesetz derart angepasst, dass nun auch Privatpersonen an diesem Quotenhandel teilhaben können, indem sie ein vollelektrisches Auto fahren und die gesparte CO2-Emission weiterverkaufen. Dies geschieht in der Regel über eine Zwischenstelle (z.B. Energieversorger), der die einzelnen Beiträge bündelt und dann weiterveräußert.