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THG-Quote

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FAQ

Was sind Treibhausgase?

Unter Treibhausgasen werden gasförmige Bestandteile in der Atmosphäre genannt, die in Summe den Treibhauseffekt verursachen. Diese Gase absorbieren die Wärmestrahlung, die von der Erdoberfläche in die Atmosphäre abgegeben wird und somit nicht entweichen kann. Eine derartige Absorption hat eine Erwärmung der Atmosphäre zur Folge und deren Auswirkungen auf die Umwelt. Laut dem Kyoto-Protokoll sind 6 Gase unter diesem Begriff zusammengefasst: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (oder auch Distickstoffoxid N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perflourierte Kohlenwasserstoffe (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und seit 2015 Stickstofftrifluorid (NF3).

Kohlenstoffdioxid dient als Referenzwert, da es den größten Anteil der genannten Gase einnimmt und zum Vergleichen des Treibhauspotentials eine Kohlenstoffdioxid-Äquivalenz-Konzentration errechnet wird. Diese findet unter anderem Anwendung in der THG-Quote.

Eine Reduzierung dieser Gase in der Atmosphäre ist zwingend notwendig, da die Erwärmung sonst in noch stärkerem Maße voranschreitet, als es der natürliche Prozess vorsieht. Damit einhergehend wären die Übersäuerung der Meere, Veränderungen im Niederschlag und das Schmelzen der Eismassen Beispiele für die Folgen dessen.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) definiert, dass derjenige, der Kraftstoffe in den Verkehr bringt, gesetzlich verpflichtet ist, die Treibhausgase die bei dessen Nutzung entstehen, um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Dies bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Energien („RED II“). Auf dessen Grundlage hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, dass die Quote zur Erfüllung der Treibhausgasminderung von derzeit 6 Prozent schrittweise auf 25 Prozent (im Jahr 2030) anhebt.

Um der Erfüllung der Pflicht nachzukommen, stehen den Verpflichteten verschiedene Optionen zur Verfügung, wovon die THG-Quote eine ist. Können Unternehmen ihre THG-Quote nicht erfüllen,  müssen sie Strafzahlungen leisten. Um dies zu verhindern, können sie von anderen Unternehmen eingespartes CO2 „kaufen“ und somit ihre eigenen Quotenvorgaben erfüllen.

Zum Jahre 2022 wurde das Gesetz derart angepasst, dass nun auch Privatpersonen an diesem Quotenhandel teilhaben können, indem sie ein vollelektrisches Auto fahren und die gesparte CO2-Emission weiterverkaufen. Dies geschieht in der Regel über eine Zwischenstelle (z.B. Energieversorger), der die einzelnen Beiträge bündelt und dann weiterveräußert.

Berechnung der THG-Quote

Die Höhe der Quote, aktuell 7% (Wert 2022), beschreibt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die der Gesetzgeber vorschreibt, bezogen auf den Referenzwert.
Der Referenzwert bildet sich aus der Multiplikation der energetischen Menge der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem gesetzlich festgelegten Basiswert. Dieser Basiswert beträgt 94,1 kgCO2eq/GJ (Kilogramm Kohlenstoffäquivalent pro Gigajoule). Die energetische Menge des Kraftstoffes wird einzeln berechnet und aufaddiert.

  1. (Fossiler Kraftstoff A x Energiegehalt A x Basiswert) + (Fossiler Kraftstoff B x Energiegehalt B x Basiswert) + (Fossiler Kraftstoff X x Energiegehalt X x Basiswert) = Referenzwert kgCO2eq
  2. Fossiler Kraftstoff x Energiegehalt x Basiswert = Wert der tatsächlichen Emissionen kgCO2eq
  3. Referenzwert – Prozentsatz = Zielwert kgCO2eq

Fazit: Wenn der Zielwert größer oder gleich dem Wert der tatsächlichen Emission  ist, so wurde die Quote erfüllt.

Wer profitiert davon?

Als Besitzer eines zugelassenen vollelektrischen Fahrzeuges profitieren Sie direkt von dieser Regelung. Des Weiteren kann so ein zusätzlicher Einfluss zur Senkung der CO2-Emission geleistet werden, der letztlich zur Reduzierung des Treibhauseffektes beiträgt.

Was brauche ich dafür?

Die THG-Quote greift für zugelassene vollelektrische Fahrzeuge. Die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge ist jedoch unerheblich. Hybridfahrzeuge sind von der Quote ausgeschlossen.

Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Um von der THG-Quote zu profitieren muss es sich um ein zugelassenes vollelektrisches Fahrzeug handeln. Zusätzlich müssen Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sein und der Vorbesitzer darf die Quote nicht bereits für das laufende Kalenderjahr beantragt  haben. Die tatsächliche Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge muss nicht belegt werden.

Können auch Leasing-Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden?

Sowohl eigene als auch Leasingfahrzeuge können von der THG-Quote profitieren, sofern Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind.

Muss die Quote jedes Jahr neu beantragt werden?

Das Fahrzeug muss jedes Jahr erneut registriert werden, um von der THG-Quote zu profitieren.

Info des Kunden, ob automatische Erinnerung erfolgt oder andere Regelung aktiv ist

Quote des Vorjahres?

Die THG-Quote kann nur für das aktuelle Kalenderjahr beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Kann ein gebrauchtes Auto registriert werden?

Sofern es der Vorbesitzer nicht bereits angemeldet hat, kann auch ein gebrauchtes Fahrzeug angemeldet werden. Ist das Fahrzeug bereits registriert, können Sie dies erst wieder im folgenden Kalenderjahr selbst beantragen.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Höhe der Prämie beträgt xx,00€.

Muss die Prämie versteuert werden?

Im Falle der Prämie zur THG-Quote gibt es aktuell noch keine rechtsverbindlichen Anweisungen. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aufzusuchen und verbindlichen Rat einzuholen. Wir können und dürfen diesen nicht erteilen.

Wird eine Wallbox benötigt?

Für die Registrierung ist keine Wallbox notwendig. Es muss sich lediglich um ein zugelassenes vollelektrisches Fahrzeug handeln und Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)  sein.