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Umlagenbefreiung bei Wärmepumpen

Aufgrund des § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sinken die Stromkosten für Wärmepumpenbetreiber.

Welche Umlagen sind davon betroffen?

Die seit 01.01.2023 geltende KWKG-Umlage von 0,357 ct/kWh und Offshore-Netzumlage von 0,591 ct/kWh können zur Entlastung der Wärmepumpenbesitzer rückwirkend zum 01.01.2023 auf 0,00 ct/kWh gesenkt werden.

Wer kann von dieser Maßnahme profitieren?

Die Senkung des Strompreises gilt für Anlagenbetreiber deren elektrisch angetriebene Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist. 

Gilt die Absenkung auch für Nachtspeicherheizungen?

Nein, die Preissenkung betrifft nur Tarife, die speziell für Wärmepumpen gelten.

Was muss ich jetzt tun? 

Um Ihren Anspruch prüfen zu können, übermitteln Sie uns Ihre Angaben bitte über das unten stehende Formular.
In Ihrer nächsten Abrechnung finden Sie eine detailierte Aufschlüsselung der gesenkten Umlagen.

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