1) Ansprechpartner für Ihre Rückfragen sind die Mitarbeiter unserer Verbrauchsabrechnung, die Sie unter den angegebenen Telefon- und Fax-Nummern erreichen können.
2) Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungen, Schriftverkehr oder Rückfragen Ihre Kunden-Nummer angeben! Steuer- und Rechnungsnummer müssen aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften angegeben werden - im Gegensatz zur Kundennummer benötigen wir diese Angaben bei Rückfragen oder Zahlungen jedoch nicht.
3) Hier finden Sie die Übersicht über die von Ihnen im Abrechnungszeitraum verbrauchten Mengen an Gas, Wasser " Abwasser und Fernwärme, ebenso die dazugehörigen Rechnungsbeträge. Aus der Summe der verschiedenen Energiearten ergibt sich Ihr Gesamtverbrauch in Euro.
4) Die von Ihnen seit der letzten Abrechnung bezahlten Abschlagsbeträge werden auf die oben ermittelten Rechnungsbeträge angerechnet, sodass sich in diesem Fall ein Guthaben zu Ihren Gunsten ergibt. Dieses Guthaben wird mit dem Abschlag für Januar verrechnet, sodass Sie nur die sich ergebende Differenz (hier 199 € abzgl. 69,85 € = 129,15 €) bezahlen müssen. Ist das Guthaben jedoch höher, als der erste Abschlag, wird den Kunden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, automatisch der Restbetrag zurücküberwiesen. Alle übrigen Kunden werden gebeten, uns schriftlich unter Angabe der Kundennummer die Bankverbindung mitzuteilen, damit das Restguthaben zurückbezahlt werden kann. Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit den folgenden Abschlagsbeträgen solange, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
5) Aus den berechneten Verbräuchen werden die Abschlagsbeträge für die nächste Abrechnungsperiode errechnet. Dabei wird der Verbrauch auf 365 Tage mit den für das Folgejahr gültigen Preisen hochgerechnet und die Summe dann durch 11 dividiert, woraus sich dann der monatliche Abschlagsbetrag für das Folgejahr ergibt. Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen ist ebenfalls angegeben. Bei Kunden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben werden die Beträge automatisch bei Fälligkeit vom Konto abgebucht. Alle anderen Kunden sollten zur Vermeidung kostenpflichtiger Zahlungserinnerungen bis zu diesen Terminen unter Angabe der Kundennummer die fälligen Beträge überweisen oder in unserem Kundeninformationszentrum einzahlen.