13. Jeder Zähler hat eine Zählernummer, über die eine eindeutige Zuordnung zur Verbrauchsstelle möglich ist. Ferner können Sie hier ersehen, von wem (Ableseart) und warum (Ablesegrund) der Zählerstand abgelesen bzw. geschätzt wurde.
14. Die Differenz des Zählerstandes zu Beginn (alt) und zum Ende (neu) des Abrechnungszeitraums ergibt den Verbrauch. Dieser wird mittels Wasserzähler in Kubikmeter (m3) gemessen bzw. hochgerechnet. Der Zählerstand „alt“ in Ihrer aktuellen Jahresrechnung ist der Stand „neu“ aus Ihrer letzten Jahresrechnung.
15. Ihr Verbrauch wird in Kubikmeter (m3) abgerechnet. Dieser ergibt sich aus der Summe der Zählerstandsdifferenzen im Abrechnungszeitraum.
16. Der Verbrauch des Vorjahres in Kubikmeter (m3) zum Vergleich.
17. Der Wasserpreis in Oberursel setzt sich zusammen aus einem pauschalen Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Trinkwassers und einem Mengenpreis, auf dessen Grundlage der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
17. Der Wasserpreis in Steinbach setzt sich zusammen aus einem pauschalen Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Trinkwassers und einem Mengenpreis, auf dessen Grundlage der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
18. Ihr Jahresverbrauch in m3 multipliziert mit dem Mengenpreis in EUR/m3 ergibt den Preis für das von Ihnen im Abrechnungszeitraum bezogene Wasser.
19. Der pauschale Jahresgrundpreis richtet sich nach der Größe des Wasserzählers (Nenngröße Qn).
20. Die Summe aus Mengen- und Jahresgrundpreis ergibt den Gesamtabrechnungsbetrag (einschließlich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer für das Lebensmittel Wasser).