1. Ihre Vertragskonto- bzw. Kundennummer. Sie besteht aus einer 10stelligen Ziffer. Bitte geben Sie diese Nummer bei Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr immer an. Fehlt sie zum Beispiel beim Zahlungsvorgang, können wir Ihr Kundenkonto nicht ausgleichen.
2. Abrechnungszeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht. Abgerechnet wird der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres. Der Vorteil für Sie: Sie können immer gleiche Abrechnungszeiträume vergleichen und jahresgenaue Abrechnungen, beispielsweise für Mieter, erstellen. Der Verbrauch wird auf der Grundlage der mitgeteilten Zählerstände zum 31.12. hochgerechnet, es sei denn, Sie teilen uns den am 31.12. ermittelten Zählerstand bis spätestens 03.01. des Folgejahres mit.
3. Ihre Wasserverbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum. Wie sich diese errechnen, ist aus dem detaillierten Berechnungsnachweis auf der dritten Rechnungsseite ersichtlich.
4. Ihre Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum. Wie sich diese genau errechnen, ist aus dem detaillierten Berechnungsnachweis auf der vierten Rechnungsseite ersichtlich.
5. Ihre gesamten Trinkwasser- und Abwasserkosten für den Abrechnungszeitraum. Diese ergeben sich aus der Summe der Wasser- und Abwasserkosten.
6. Die Summe der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Hierbei wurden alle Zahlungen berücksichtigt, die bis zum in dieser Zeile angegebenen Datum bei uns eingegangen sind.
7. Die Summe aus Ihren Gesamtkosten abzüglich der von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
8. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir bereits die erste Abschlagszahlung, die Mitte Februar fällig wäre.
9. Der Rechnungsbetrag ist entweder eine noch zu leistende Zahlung oder ein von uns zu erstattendes Guthaben.
10. Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, bis zu dem der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Wasserversorgung Steinbach gutgeschrieben sein sollte bzw. abgebucht wird.
11. Aus dieser Zeile können Sie die Höhe des vierteljährlich zu entrichtenden Abschlagsbetrages ersehen, der bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung abgebucht wird. Er ist die Summe aus den Abschlagsbeträgen für Wasser und Abwasser. Grundlage für die Festlegung Ihrer Abschlagsbeträge sind die auf der Jahresrechnung ausgewiesenen Verbrauchszahlen für Wasser bzw. Abwasser. Für diese werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt.
12. Die Fälligkeit der Abschläge ist hier ersichtlich. Es werden drei Fälligkeitsdaten aufgeführt, der erste Abschlag wird jeweils mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
