Störung melden

Straßenbeleuchtung: 04944 / 301 117 (Verwaltet durch die Stadt Pinneberg)
Gas/Wasser: 04101 / 203-346
Fernwärme: 04101 / 203-347
Abwasser: 04101 / 203-348
Strom: 04101 / 203-345

Photovoltaikanlage

Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss ans Niederspannungsnetz

Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen die DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen, sowie die technischen Richtlinien der Verbände (VDEW, VDN, VBEW) bezogen auf die jeweilige Spannungsebene. Bei den TAR handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-4100 und VDE-AR-4105

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss ans Mittelspannungsnetz

Die Stadtwerke Pinneberg GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i. S. d. §19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-4110.

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Ergänzende Bedingungen

Netzanschlussvertrag

Netzanschluss ganz einfach

Installateurinfos