Netzzugang / Entgelte
Stand: 20.03.2024 (Gilt für alle Kapiteln, es sei denn, es ist explizit ein anderes Datum im Kapitel angegeben.)
Bedingungen Netzzugang
Die Stadtwerke Pinneberg GmbH ist der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Den Rahmenvertrag finden Sie unter dem Menüpunkt Verträge/Rahmenvertrag.
Marktgebietszuordnung
Die Stadtwerke Pinneberg GmbH sind folgendem Marktgebiet zugeordnet:
Trading Hub Europe (THE)
Lieferantenrahmenvertrag
Über den nachfolgenden Link können Sie als Lieferant den Lieferantenrahmenvertrag Gas online mit uns abschließen:
Netznutzungsvertrag
Ausgleichsleistungen
Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß §23 EnWG
Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Zugangsmodells zu den Gasnetzen und nach dessen Festsetzung durch die Bundesnetzagentur werden die Stadtwerke Pinneberg GmbH eine Regelung zur Erbringung und Abrechnung von Ausgleichsleistungen veröffentlichen.
Netzentgelte
Netznutzungsentgelte
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2018
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2019
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2020
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2021
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2022
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2023
- endgültige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten - gültig ab 01.01.2024.pdf