Fragen und Antworten zum Vertrieb
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Energie. Wählen Sie bitte einen Themenbereich:
Energie
Wie setzt sich der Strom der Energieversorgung Nordhausen GmbH zusammen (Stromkennzeichnung)?
Unsere Stromkennzeichnung finden Sie
hier.
Preise
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Unsere Tarife beinhalten einen Arbeits- und einen Grundpreis. Der Grundpreis bzw. Messpreis ist ein Festpreis, der unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet wird. Er deckt die Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes und der Zähleranlage sowie die entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ab. Der Arbeitspreis berechnet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch und ist für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zu zahlen.
Wie werde ich über Preisänderungen informiert?
Neu: Wir informieren Sie über jede Preisänderung persönlich. Darüber hinaus können Sie sich auch ganz einfach hier auf dieser Website auf dem Laufenden halten.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis bei Strom?
Arbeitspreis: Der Arbeitspreis in ct/kWh ist der Preis für die elektrische Arbeit und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.
Leistungspreis: Bei Stromlieferungsverträgen mit Leistungsmessung wird für die individuelle Inanspruchnahme der bereitgestellten elektrischen Leistung (kW) ein Leistungspreis in €/kW berechnet.
Grundpreis: Der für den Zeitraum eines Jahres berechnete Jahresgrundpreis in €/Jahr setzt sich zusammen aus dem festen Anteil des Leistungspreises in €/Jahr für die Bereitstellung der elektrischen Leistung, die unabhängig vom Verbrauchsverhalten des einzelnen Kunden ist, und dem Verrechnungspreis je Messeinrichtung in €/Jahr für Messung, Abrechnung und Inkasso. Seine Höhe ist abhängig von der Art und vom Umfang der Mess- und Steuerungseinrichtung.
Abschläge
Kann ich (auch während des Jahres) meine Abschlagsraten ändern?
Natürlich ändern wir auch während des Jahres auf begründeten Wunsch hin die Höhe der Abschlagsrate.
Zählerablesung und Rechnungen
Was passiert, wenn der Ableser kommt und ich nicht zu Hause bin?
Dann finden Sie im Briefkasten eine Ablesekarte. Damit können Sie uns den Zählerstand per Post zukommen lassen. Oder Sie nutzen unseren Internet-Service und teilen uns ganz einfach per
Online-Formular Ihren Zählerstand mit. Erhalten wir keinen abgelesenen Zählerstand, dann wird Ihr Verbrauch geschätzt. Unser Abrechnungssystem macht das äußerst genau. Einen Hinweis auf den Schätzwert finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
Rechnungen
Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?
Dies ist ganz einfach: Entweder Sie nutzen unseren Internetservice - einfach
ausfüllen und losschicken. Oder Sie senden uns ein formloses Anschreiben mit den wichtigen Informationen zu Ihrer Bankverbindung, wie BLZ, Kontonummer und dem Datum, ab wann die Einzugsermächtigung gelten soll. Wenn Sie dann noch die Abrechnungs-Nr. und Ihre Anschrift angeben, richten wir Ihnen den automatischen Bankeinzug gerne ein.