(19) Grundpreis
Dieser Betrag ist das Entgelt für die Bereitstellung der Energie und des Wassers. Ebenso für die Vorhaltung der Zähler und für die zeitanteilige Abrechnung in Euro pro Jahr.
(24) Wasser und Abwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es kann durch nichts ersetzt werden. Das Trinkwasser, das wir Ihnen in unserem Versorgungsgebiet liefern, ist ein
Harzwassermix (Bezug aus der Sösetalsperre und der Granetalsperre) von so hoher Qualität, dass es auch die strengen Kriterien für Säuglingsnahrung erfüllt. Der
Preis für Wasser und Abwasser ist ein Mengenpreis pro m³. 1m³ Wasser = 1000 Liter Wasser. Auf Wasser wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent erhoben.
Die berechnete Abwassermenge wird der verbrauchten Frischwassermenge gleichgesetzt. Auf das Abwasser wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Abrechnung des Abwassers erfolgt im Auftrag der Stadt Hildesheim.
(10) Zählernummer
Ihre Zählernummer für Strom, Erdgas und Wasser finden Sie direkt unter dem Zählwerk Ihres Zählers. Die Zählernummer ist eine fest im Zähler integrierte Nummer.
(11) Zählermessart
Unter der Zählermessart versteht sich die Abkürzung der Versorgungsarten Strom = HT (Hochtarif/Tagstrom) und eventuell NT (Niedertarif/Nachtstrom), Erdgas = GV und Wasser = WV
(12) Tarif
Hier finden Sie Ihren vertraglich gewählten Tarif während des Abrechnungszeitraumes.
(13) Zählerstand
Hier finden Sie den bereits abgerechneten Zählerstand (alt) der Vorjahresrechnung und den neu ermittelten Zählerstand. Außerdem Ein- bzw. Ausbauzählerstände und Zwischenzählerstände.
(14) Ablesebemerkung
Hier wird erläutert, wie die Zählerstände ermittelt wurden. Eine genaue Auflistung der Bemerkungen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
(15) Differenz
Die Differenz ist der Unterschied zwischen dem bereits abgerechneten Zählerstand und dem neu ermittelten Zählerstand. Ebenfalls kann ein Verbrauch aufgrund einer
Preisänderung oder Tarifänderung ermittelt werden. Aus statistischen Gründen finden Sie grundsätzlich auf Ihrer Rechnung immer einen ermittelten Wert per 31.12.
eines jeweiligen Jahres.
(16) Wandlerfaktor
Der Wandlerfaktor ist ein Multiplikationsfaktor, der bei besonderen Zählern zur Verbrauchsabrechnung, aufgrund technischer Erfordernisse vor Ort, erforderlich ist.
In der Regel ist der Wandlerfaktor bei Haushaltskunden mit „1,0“ gekennzeichnet. Die Differenz der abgelesenen Zählerstände entspricht dem Verbrauch.
(17) Verbrauch
Der Verbrauch ergibt sich aus der Multiplikation der Differenz der Zählerstände und des Wandlerfaktors.