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Veröffentlichungspflicht nach EnWG / EEGAm 13. Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Das EnWG verfolgt zwei Hauptziele:
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisherige Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Der Gesetzgeber hat dazu für Betreiber von Strom- und Gasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. Unter anderem besteht die Verpflichtung, Netzdaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. |