An dieser Stelle erhalten Sie den ab 01.10.2018 gültigen Lieferantenrahmenvertrag (Gas) sowie die dazugehörigen Preisblätter der Stadtwerke Nettetal GmbH.
- Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10
- Anlage 1 LRV (Netzentgelte Gas 2019)
- Anlage 2 LRV (Kontaktdatenblatt Netzbetreiber)
- Anlage 3 LRV (Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI))
- Anlage 4 LRV (Ergänzende Geschäftsbedingungen)
- Anlage 5 LRV (Standardlastprofilverfahren)
- Anlage 6 LRV (§ 18 NDAV)
- Anlage 7 LRV (Begriffsbestimmungen)
- Anlage 8 LRV (Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber)
- Anlage 8.1 LRV (Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß Anlage 8 LRV)
- Anlage 8.2 LRV (Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle)
- Anlage 8.3 LRV (Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
- Anlage 8.4 LRV (Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
- Anlage 8.5 LRV (Preisblatt zu Anlage 8 LRV)
An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen und Preisblätter zum Thema Gastransport im Verteilernetz der Stadtwerke Nettetal GmbH.
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasnetzzugangsverordnung und die Kooperationsvereinbarung.
Der Netzbetreiber bietet Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu seinem Netz und berechnet hierfür die nachfolgend aufgeführten Netzentgelte. Grundlage für die Netznutzung ist ein Ausspeisevertrag sowie die diesem zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für den Gastransport (auch Netzzugangsbedingungen). Für die Einspeisung von Biomethan gelten die "Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biomethan in das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Nettetal GmbH“.
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