Verträge und Verfahren
Netzugangsbedingungen: | ||
| Netzzugangsbedingungen | ||
Geschäftsbedingungen für den Gastransport: | ||
Die FREITALER STROM+GAS GMBH transportiert das Erdgas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) über ihr Verteilungsnetz bis zur Übergabestelle (Ausspeisepunkt). Als Übernahmestellen zum Erdgasnetz der FREITALER STROM+GAS GMBH stehen zur Verfügung: ÜRA Zauckeroder Straße ÜRA Somsdorfer Straße ÜRA Leitenweg ÜRA Pesterwitz Voraussetzung für den Netzzugang/Transport ist, dass im Einzelfall keine technischen oder sonstigen Gründe entgegen stehen (z.B. Netzkapazität). Das zu transportierende Erdgas muss dabei kompatibel zu dem Erdgas sein, dass sich in dem vom Transport betroffenen Netz befindet. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Übergabe werden Stundenleistungen gemessen. |
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Verträge: | ||
| Lieferantenrahmenvertrag | ||
| Anlagen 1 - 5 zum Lieferantenrahmenvertrag | ||
| Netzanschlussvertrag | ||
Verfahrensbeschreibung: | ||
Es kommt das Verfahren nach Kooperationsvereinbarung zur Anwendung. Die FREITALER STROM+GAS GMBH ist am 17.11.2006 der Kooperationsvereinbarung (Kooperationsvereinbarung beim BGW) unter Vorbehalt beigetreten und regelt den Netzzugang entsprechend. |
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| Kooperationsvereinbarung | ||
| Kooperationsvereinbarung (Änderungsfassung vom April 2007) | ||
| Transportanfrage |