Netzanschluss
Bedingungen Netzanschluss: | ||
| Netzanschlussvertrag | ||
Anschluss von Erzeugungsanlagen: | ||
| Vor der Errichtung von Erzeugungsanlagen sind nachfolgende Informationen zu beachten: | ||
| Informationsblatt für die Errichtung von Erzeugungsanlagen | ||
| Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen | ||
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der FSG sind generell anmeldepflichtig. Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das folgende Formular. |
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| Anmeldung einer Erzeugungsanlage | ||
Die Technischen Mindestanforderungen sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier: |
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| Technische Mindestanforderungen der FSG zum Einspeisemanagement gemäß §§ 6 und 11 EEG | ||
| Anlage zu den Technische Mindestanforderungen der FSG zum Einspeisemanagement gemäß §§ 6 und 11 EEG | ||
| Vorgehensweise zum Anschluss von Erzeugungsanlagen >30kW und <500 kW | ||
Folgende Unterlagen müssen spätestens 10 Werktage vor Inbetriebnahme bei der FSG vorliegen: |
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| Datenblatt für Erzeugungsanlagen | ||
Prüfbericht F.3 und Konformitätsnachweis G.2 der VDE-AR-N 4105 Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor der geplanten Abnahme sicher, dass der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker, bzw. - installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist. Das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen F.1 ist dem Netzbetreiber bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben zu übergeben. |
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| Zur Inbetriebsetzung ist das folgende Formular vom Anlagenerrichter ausgefüllt und unterzeichnet an die FSG zu übergeben: | ||
| Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen | ||
Technische Mindestanforderungen: | ||
Änderung der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ Zum 01.07.2012 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der FREITALER STROM+GAS GMBH. Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische Richtlinie „TAB Mitteldeutschland – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom Juli 2012“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden. Gleichzeitig ziehen wir die TAB 2007 Mitteldeutschland und die technische Richtlinie „Direkt- und Wandlermessungen“ zurück. Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Der vollständige Wortlaut der TAB Mitteldeutschland 2012 ist untenstehend als PDF-Dokument veröffentlicht. |
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| TAB 2012 (gültig im Netz der FSG ab 01.07.2012) | ||
| Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessung | ||
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung: | ||
| Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) | ||
| Ergänzende Bedingungen der FSG zur NAV | ||
| Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der FSG zur NAV | ||
| Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) | ||
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