Hinweise:
Schlichtungsstelle EnergieOnline Streitbeilegung
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 16.09.2019
Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 16.09.2018
Informationspflicht des Netzbetreibers nach §16(3) Anlagenregisterverordnung (AnlReg V)