Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz.

Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.

Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

Bedingungen für die Erbringung von Ausgleichsleistungen:

Bedingungen für den Gastransport

Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH arbeitet nach den in der Kooperationsvereinbarung bestimmten Verfahrensregeln zur Buchung, Normierung, Abwicklung der Netznutzung sowie zum Bilanzausgleich.

Vertragsanpassung an das EnWG:

Öffentliche Bekanntgabe
gemäß § 29 Abs. 1 NAV/NDAV, Auszug aus Amtlicher Bekanntmachung Nr. 126 B/2006 der Stadt Buchholz i.d.N. vom 29.11.2006.

Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die Stadtwerke Buchholz in der Nordheide GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederspannungsanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).

Änderung Prognosetemperatur SLP-Allokation D-1:

Die Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH hat mit Wirkung ab dem 12.11.2009 auf das BGW-Mittel umgestellt. Das BGW-Mittel bezieht gemäß folgender Formel Vortagestemperaturen in abnehmender Gewichtung mit ein und ermittelt sich wie folgt:

Dabei bezeichnet d den Tag, d-1 den Vortag usw., als Feiertage gelten die bundeseinheitlichen.