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Festlegung des Grundversorgers: | ||||||||||||||||||||||||||
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist der Grundversorger zum Stichtag 01. Juli 2009 für die kommenden drei Kalenderjahre (d.h. für den Zeitraum vom 01.01.2010 - 31.12.2012) festzustellen.
Für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge gelten die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (GVV) und der dazu gehörenden ergänzenden Bestimmungen. |
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| Bedingungen zur Grundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
Preise für Grundversorgung: | ||||||||||||||||||||||||||
| Preise für die Grund- und Ersatzversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
Bedingungen Ersatzversorgung: | ||||||||||||||||||||||||||
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz fällt ein Letztverbraucher, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG. Für das Netzgebiet der GGEW AG ist dies die GGEW AG. Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der GGEW AG ist dies die GGEW AG) durchgeführt. Die Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung der GGEW AG. Solange Kunden keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben. |
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Preise für Ersatzversorgung: | ||||||||||||||||||||||||||
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der GGEW AG ist dies die GGEW AG) durchgeführt. Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung der GGEW AG.
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Stromkennzeichnung: | ||||||||||||||||||||||||||
Die Stromkennzeichnung - Informationen auf einen Blick |
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*) Der so genannte Residual-Mix und ergibt sich als Differenz vom GGEW-Gesamtenergieträger-Mix und dem Produktenergieträger-Mix "Oko plus“.
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