Netznutzungsentgelte: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Netzentgelte 2023 sind befristet für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Die Netzentgelte 2024 sind befristet für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Netznutzungsentgelte Gas 2023 inkl. vorgelagerter Kosten (gültig ab 01.01.2023, als PDF) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Netznutzungsentgelte Gas 2024 inkl. vorgelagerter Kosten (gültig ab 01.01.2024, als PDF) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anwendungsbeispiele der Netznutzungsentgelte Gas 2024 (gültig ab 01.01.2023, als PDF) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Netzentgelte, individuell: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wurden im Netzgebiet der Stadtwerke Emden GmbH keine individuellen Netzentgelte genehmigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Konzessionsabgabe: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen.
|