Netzanschluss

Allgemeine vertragliche Bedingungen Netzanschluss:

Die Stadtwerke Emden GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, siehe Menüpunkt Gesetzliche Grundlagen auf dieser Internetseite) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.

Die Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse und -verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.

Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG).

Die Stadtwerke Emden GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederspannungsanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2016 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Emden GmbH, die die geltenden veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.

Ergänzende Bedingungen zur NiederspannungsanschlussVO (PDF), gültig ab 01.06.2023
Ergänzende Bedingungen zur NiederspannungsanschlussVO (PDF), gültig bis 31.05.2023
Netzanschlussvertrag
AGB Anschluss außerhalb NAV

Technische Mindestanforderungen:

Ab dem 01.01.2020 gelten neue Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Emden GmbH angeschlossen werden.

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Die bisher geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019 Stand 11/2019) treten am selben Tag außer Kraft.

Die aktuelle Fassung der Technischen Anschlussbedingungen sowie aktuelle Antragsformulare und Datenblätter finden Sie unter https://stadtwerke-emden.de/fuer-dich/kundenservice/formulare-dokumente/.