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Informationen nach dem Energiewirtschaftsgesetz:

Das geltende Energiewirtschaftsgesetz und die in Kraft getretenen Verordnungen über Netzzugang und Netzentgelte für Strom und Gas enthalten eine Vielzahl von Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten für Energieversorgungsunternehmen, welchen wir in den nachfolgenden Kapiteln nachkommen.
 

Für Informationen rund um den Netzzugang steht ihnen während der Geschäftszeiten (Mo-Mi 07.00-16.00, Do 07.00-18.00, Fr 07.00-12.00 und Sa 09.00-12.00) das ServiceCenter in der Heidbergstraße 101-111 in 22846 Norderstedt zur Verfügung. Telefonisch nehmen wir Ihre Fragen gerne unter 040/521 04-0 entgegen. Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte info@stadtwerke-norderstedt.de.