Einleitung: | ||
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Im Jahr 2012 erlangte das neue Energiewirtschaftsgesetz seine Gültigkeit. Im Einklang mit dem neuen Gesetz wurden sowohl für das Stromnetz (StromNZV) als auch für das Gasnetz (GasNZV) neue Netzzugangsverodnungen erlassen. Diese Verordnungen regeln die Bedingungen, zu welchen Stromnetz- und Gasnetzbetreiber den Zugang zu Ihren Versorgungsnetzen gestatten müssen. Des weiteren wurde in neuen Verordnungen die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Stromnetzen sowie zu Gasnetzen festgelegt. Im Bereich des Stromnetzes besitzt dabei die Stromnetzgeldverodnung (StromNEV) Gültigkeit, im Bereich des Gasnetzes findet die Gasnetzentgeltverodnung (GasNEV) Anwendung.
Unter Beachtung der genannten gültigen Rechtsgrundlagen werden die Verteilernetze der GGEW AG in den Bereichen Strom und Gas allen Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt. Zum Abruf einiger Dateien benötigen Sie das Programm Adobe Reader
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