Netzzugang und Netzentgelte

Lieferantenrahmenvertrag:

Belieferung ab 01.10.2022

Die Regelungen der KoV wurden von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE unter Einbeziehung der Positionen der Bundesnetzagentur und der Netznutzer an die geänderten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Im Zuge dieser Anpassungen wurden gleichzeitig weitere Änderungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten für sachgerecht und notwendig erachtet wurden. Die am 31. März 2022 veröffentlichte Änderungsfassung tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Zur Annahme des Vertrages bitten wir um eine entsprechende Erklärung unter Angabe Ihrer Unternehmensdaten und der MP-ID an vertragsmanagement@stadtwerke-nettetal.de . Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden antworten, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht (PDF o. ä.) als Anhang zu Ihrer Antwortmail.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir grundsätzlich keine individuellen Vertragsanpassungen akzeptieren. Soweit Sie einzelne Regelungen jedoch unter den Vorbehalt der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung stellen wollen, steht Ihnen dies selbstverständlich frei.

An dieser Stelle erhalten Sie den ab 01.10.2022 gültigen Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV XIII sowie die dazugehörigen Anlagen der Stadtwerke Nettetal GmbH.

- Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV XIII

- Anlage 1 LRV (Netzentgelte Gas ab 01.01.2024)

- Anlage 2 LRV (Kontaktdatenblatt Netzbetreiber)

- Anlage 3 LRV (Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI))

- Anlage 4 LRV (Ergänzende Geschäftsbedingungen)

- Anlage 5 LRV (Standardlastprofilverfahren)

- Anlage 6 LRV (§ 18 NDAV)

- Anlage 7 LRV (Begriffsbestimmungen)

- Anlage 8 LRV (Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung)

- Anlage 8.1 LRV (Mustersperrauftrag)

- Anlage 8.2 LRV (Rückmeldung Netzbetreiber zur Sperrung)

- Anlage 8.3 LRV (Auftrag vom Transportkunden zur Wiederherstellung)

- Anlage 8.4 LRV (Rückmeldung Netzbetreiber zur Wiederherstellung)

- Anlage 8.5 LRV (Preisblatt zu Anlage 8 LRV)

 

Unsere aktuell gültigen Zertifikate in der Rolle als Netzbetreiber finden sie hier.

 

Bedingungen und Entgelte für den Gastransport:

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen und Preisblätter zum Thema Gastransport im Verteilernetz der Stadtwerke Nettetal GmbH.

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasnetzzugangsverordnung und die Kooperationsvereinbarung.

Der Netzbetreiber bietet Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu seinem Netz und berechnet hierfür die nachfolgend aufgeführten Netzentgelte. Grundlage für die Netznutzung ist ein Ausspeisevertrag sowie die diesem zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für den Gastransport (auch Netzzugangsbedingungen). Für die Einspeisung von Biomethan gelten die "Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biomethan in das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Nettetal GmbH“.

 

Archiv:

- Netzentgelte Gas 2023

- Netzentgelte Gas 2022

- Netzentgelte Gas 2021