Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers ab 01.01.2022: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger nach §§ 18 und 36 EnWG im Gas-Netzgebiet der Stadtwerke Buxtehude GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Buxtehude GmbH, Ziegelkamp 8, 21614 Buxtehude. Die Grundversorgungspflicht des Vertriebes der Stadtwerke Buxtehude GmbH beginnt am 01.01.2022 und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Zum 1. Juli 2024 wird der Grundversorger erneut festgelegt. Grundversorger Gas ab 01.01.2022
zu (1) ohne den Ortsteil Grundoldendorf |
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Bedingungen Grundversorgung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung erreichen Sie unter: |
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Seit dem 01.11.2006 sind die neuen Verordnungen in Kraft: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 29.08.2016 (BGBl. I S 2034) geändert worden ist. Download hier: |
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NDAV |