Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang:

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz vom 12.07.2005 sowie Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005. Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH bietet Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz.

Kommunikationsdatenblatt / Zertifikat:

Kommunikationsdatenblatt des Netzbetreibers SWSE - gültig ab 25.06.2021
Zertifikat des Netzbetreibers SWSE ab 25.06.2021

                

Netznutzungsvertrag:

Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten. 

Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom - EDI-Vereinbarung
Netznutzungsvertrag Strom - Formular Unterbrechung der Anschlussnutzung (xlsx)
Netznutzungsvertrag Strom - Standardisierte Zuordnungsvereinbarung

Geltende Netzentgelte:

Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01.2022

Die Entgelt- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Lieferantenrahmenvertrag.

Vorläufige Netzentgelte:

Das vorläufige Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur (Hinweise der BNetzA vom 04.10.2013) für das Jahr 2023 ermittelt wurde. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.

Die verbindlichen Netzentgelte für 2023 werden umgehend nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2023 veröffentlicht.

vorläufiges Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01.2023

Ehemalige Netzentgelte:

Ehemaliges Preisblatt Netznutzung der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH:

Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2021
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2020
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2019
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2018
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2017
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2016

Ehemalige Preisblätter Netznutzung der Stadtwerke Schüttorf GmbH:

Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2015
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2014
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2013
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2012

 Ehemalige Preisblätter Netznutzung der Energieversorgung Emsbüren GmbH:

Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2015
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2014
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2013
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2012

Abrechnungsperiode:

Die Abrechnungsperiode ist für leistungsgemessene Entnahmestellen (RLM) das Kalenderjahr und für nicht leistungsgemessene Entnahmestellen (SLP) der Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 30. November.

Konzessionsabgabe:

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegten Höchstpreisen.

Mehrkosten nach KWK-Gesetz:

0,378 ct/kWh* zzgl. 19% Umsatzsteuer

* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.

Mehrkosten nach § 19 StromNEV:

1. Für die Strommenge bis 1.000.000 kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle

0,437 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer

2. Für jede darüber hinausgehende kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle

0,050 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer

3. Für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Stromkostenanteil größer 4% des Vorjahresumsatzes (der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen) beträgt der Aufschlag abweichend zu 2.

0,025 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Mehrkosten nach § 17 f EnWG:

0,419 ct/kWh* zzgl. 19 % Umsatzsteuer

* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.

Mehrkosten nach § 18 AbLaV:

0,003 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Vermiedene Netzentgelte nach § 18 II StromNEV:

Referenzpreisblatt - gültig ab 01.01.2018

Besonderheit bei Leistungsmessungen:

Bei Kunden mit Leistungsmessung kommt eine Datenfernübertragung zum Einsatz. Dazu ist vom entnehmenden Kunden auf Anforderung der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren ein separater Nebenstellen- bzw. Telefonanschluss in Nähe der Zähleinrichtung kostenfrei bereitzustellen. 

Blindstrom:

Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Strombezug einen Leistungsfaktor (cos φ) in der Regel zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv einzuhalten. In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit (HT/NT), der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50% der Wirkarbeit (HT/NT) übersteigt.

0,92 ct/kvarh zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Hochlastzeitfenster:

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).

Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen (Mittelspannung, Umspannung MS/NS, Niederspannung) ermittelt und bieten auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an. Die Hochlastzeitfenster für die Kalenderjahre 2018 bis 2023 finden Sie hier:

Hochlastzeitfenster 2023
Hochlastzeitfenster 2022
Hochlastzeitfenster 2021
Hochlastzeitfenster 2020
Hochlastzeitfenster 2019
Hochlastzeitfenster 2018

Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Anzeigepflicht bei der Regulierungsbehörde.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV finden Sie hier.

Zusatzentgelte:

Mahnschreiben oder Sperrungsandrohung:  2,50 €   keine Umsatzsteuer
Erfolglose Sperrung/Wegekosten:  34,00 €   keine Umsatzsteuer
Sperrung der Anschlussnutzung:  50,00 €   keine Umsatzsteuer
Entsperrung innerhalb der Geschäftszeiten:  71,40 €   inkl. Umsatzsteuer
Entsperrung außerhalb der Geschäftszeiten:  nach tatsächlichem Aufwand  

Netzengpässe:

Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß §15 StromNZV Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren auf.