Wiederverkäufernachweise

§ 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner:

"Nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG ensteht die Steuer  für folgende steuerpflichtige Umsätze mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats, für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter Buchstabe a fallen. (Buchstabe a: der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g)."

Das RC-Verfahren ist die Umkehrung der Steuerschuld, d.h. nicht mehr der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger) schuldet die USt. auf im Inland steuerpflichtige Umsätze. Die Abrechnung eines solchen Falles muss als Nettorechnung mit den Worten "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" ausgewiesen werden.

Funktionsweise des RC-Verfahrens:

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
            Energie Info - "Anwendungshilfe zur Besteuerung von Strom- und
           Gaslieferungen nach dem umsatzsteuerlichen Reverse Charge
           Verfahren"
           2. aktualisierte Auflage Berlin, 07. Januar 2015

Bescheinigungen der SWN GmbH:

Nachweis für Gas & Strom gültig bis 30.09.2014
Nachweis für Gas & Strom gültig bis 31.07.2015
Nachweis für Gas & Strom gültig bis 31.05.2016
Nachweis für Gas & Strom gültig bis 30.05.2019
Nachweis für Gas & Strom gültig bis 11.04.2022
Nachweis für Gas & Strom gültig bis 23.03.2025