Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis?

Neubauten

Alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die unter dem Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden.

Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen, dafür trägt der Bauherr die Verantwortung. Dies gilt ebenfalls bei einer umfassenden Sanierungsmaßnahme, Gebäudeänderung oder -erweiterung. Bei Bestandsgebäuden muss der Energieausweis bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel bereits vorhanden sein.

Für bestimmte Gebäude gibt es auch Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen:

  • Gebäude mit temporärer Nutzung
  • Langanhaltend offene Gebäude
  • Unterirdische Gebäude
  • Betriebsgebäude der Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Lagerhallen mit sehr geringer Innentemperatur