Entgelte Netzzugang

Netzentgelte:

Die nachfolgend genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes (derzeit 19%) und beziehen sich auf Netzzugangsverträge mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr oder einem Vielfachen hiervon.

Soweit der Netzbetreiber von Gebietskörperschaften beauftragt ist, eine Konzessionsabgabe für die Belieferung von Letztverbrauchern einzuziehen, wird diese dem Netzkunden zusammen mit dem Netzentgelt in Rechnung gestellt.

Die spezifische Höhe der Netzentgelte können Sie in zusammengefasster Form dem Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.

Preisblätter für Erdgas-Netzentgelte

2022 - Netzentgelte 01.01.2022 - 31.12.2022
2022 - Sonderentgelte_gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV

 

Historie:

2021 - Netzentgelte 01.01.2021 - 31.12.2021
2021 - Sonderentgelte_gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV
2020 - Netzentgelte 01.01.2020 - 31.12.2020
2020 - Sonderentgelte_gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV
2019 - Netzentgelte 01.01.2019 - 31.12.2019
2018 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2018 - 31.12.2018
2017 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2017 - 31.12.2017
2016 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2016 - 31.12.2016
2015 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2015 - 31.12.2015
2014 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2014 - 31.12.2014
2013 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2013 - 31.12.2013
2012 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2012 - 31.12.2012
2011 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2011 - 31.12.2011
2010 - Entgelte Gesamtübersicht 01.01.2010 - 31.12.2010

Konzessionsabgabe:

Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde:

Gemeinde Für Kochen und Für sonstige
  Warmwasser in Cent/kWh Tariflieferungen ab 4.000 kWh/a in Cent/kWh
bis 25.000 Einwohner 0,51 0,22
bis 100.000 Einwohner 0,61 0,27
bis 500.000 Einwohner 0,77 0,33
über 500.000 Einwohner 0,93 0,40

Für Sondervertragskunden gemäß KAV wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 Cent/kWh berechnet.

24h-Notfall-Hotline

Zu den Geschäftszeiten: 03496 5055-50

Außerhalb unserer Geschäftszeiten:
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