Was muss ich bei Immobilienanzeigen beachten?

Immobilienanzeigen

Bei Immobilienanzeigen Pflichtangaben zu der Gebäudeeffizienz angegeben werden. Andernfalls besteht eine Ordnungswidrigkeit, die seit dem 01.05.2015 mit einer Höhe von über 10.000 Euro bestraft werden kann. Geben Sie daher lieber folgende Angaben an:

  • Baujahr des Gebäudes (bei Wohngebäuden)
  • Energieträger der Heizungsanlage
  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (aus Energieausweis)
  • Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)